Allgemeine Nutzungsbedingungen der Applikation myPKGR
Mit der Applikation myPKGR der Pensionskasse Graubünden (PKGR) können Versicherte direkt via Internet Abfragen tätigen sowie Simulationen und Berechnungen durchführen. Mit diesen allgemeinen Nutzungsbedingungen werden die Rechte und Pflichten der zugriffsberechtigten Person und der PKGR geregelt, wobei dem Aspekt der Datensicherheit besondere Beachtung geschenkt wird.
1. Zugriff auf die Applikation myPKGR
Die zugriffsberechtigte Person ist ermächtigt, auf die Applikation myPKGR zuzugreifen. Innerhalb der Applikation hat sie ausschliesslich Zugriff auf die eigenen, persönlichen Daten mit einem eindeutig identifizierbaren Benutzerkonto.
Der Zugriff erfolgt per Internet mit Verwendung folgender Sicherheitskomponenten (Zwei-Faktor-Authentifizierung):
- Benutzername
- Persönliches Kennwort (1. Faktor)
- Sicherheitscode per SMS oder Authenticator-App (z. B. von Microsoft, Google). (2. Faktor)
2. Anwendungen
Mit der Nutzung von myPKGR können verschiedene Abfragen getätigt sowie Simulationen und Berechnungen anhand der persönlichen Versicherungsdaten via Internet durchgeführt werden.
Zur Verfügung stehen folgende Anwendungs-Möglichkeiten von myPKGR:
Für Aktivversicherte:
- Versicherungsausweis aktuell / per Stichtag
- Freiwillige Einlage (Einkauf)
- Alterspensionierung
- Teilpensionierungen
- Austrittsleistung
- Vorbezug für Wohneigentum (WEF)
- Lohnänderung
- Änderung Beschäftigungsgrad
Für Rentenbeziehende:
- Rentennachweis (Steuern)
- Leistungsausweis
- Mutation Wohn- und/oder Zahladresse
3. Risiken und Sorgfaltspflichten
Die Benutzenden sind sich bewusst, dass der Zugriff auf myPKGR über offene, allen zur Verfügung stehende, Datenleitungen erfolgt. Der Dateninhalt wird mit der gängigen 128Bit-SSL-Verschlüsselungstechnologie übertragen. Mit der Verschlüsselung können gezielte Manipulationen am IT-System der Benutzenden durch Unbefugte – insbesondere via Cyber-Attacken im Internet – nicht verhindert werden. Die Risiken, die sich aus missbräuchlicher Verwendung der Legitimation oder bei der Datenübermittlung ergeben, liegen bei der zugriffsberechtigten Person. Aus den Simulationen und Abfragen lassen sich keine Rechtsansprüche ableiten.
Massgebend für die Leistungen ist das Vorsorgereglement der PKGR.